Mo–Fr 09.00–12.00 & 12.30–17.00 Uhr Tel. 05232 8588534 info@mc-schulz.de Knaus & Weinsberg Servicepartner
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Garantie & Gewährleistung

Garantie- und Gewährleistungsfälle für Knaus, Weinsberg, Tabbert und T@B

Mängel melden wir als autorisierter Knaus-Tabbert-Servicepartner über das Knaus-Tabbert-Portal und reparieren nach der Herstellerfreigabe. Jeder Kunde ist willkommen – egal, wo das Fahrzeug gekauft wurde.

Autorisierter Knaus-Tabbert-Servicepartner

Ein Mangel an Ihrem Fahrzeug? Wir kümmern uns.

Eine klemmende Tür, ein defektes Bauteil, Feuchtigkeit im Aufbau: Tritt an Ihrem Knaus, Weinsberg, Tabbert oder T@B ein Mangel auf, möchten Sie vor allem eins – dass er schnell und unkompliziert behoben wird. Als autorisierter Servicepartner der Knaus Tabbert AG übernehmen wir die Abwicklung mit dem Hersteller für Sie.

Jeder Kunde ist bei uns willkommen – egal, wo Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Wir machen keinen Unterschied zwischen eigenen und fremden Kunden. Ob Sie Ihr Fahrzeug bei einem anderen Händler gekauft haben, umgezogen sind oder einfach eine Werkstatt suchen, die sich kümmert: Sie sind bei uns richtig.

Kunden kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland zu uns nach Lage (Lippe).

Besprechungsraum für die persönliche Beratung zu Garantiefällen in Lage

Aus einer Hand

  • Begutachtung und Dokumentation des Mangels
  • Meldung über das Knaus-Tabbert-Portal
  • Reparatur nach Herstellerfreigabe
  • Dichtheitsprüfung, Service und Garantiearbeiten in einem Termin
  • Für jeden Kunden – egal wo gekauft

So läuft ein Garantiefall bei uns ab

  1. Mangel melden: Beschreiben Sie den Mangel über unsere Online-Schadenmeldung mit Fahrzeugschein und Fotos – oder rufen Sie uns an. Wählen Sie im Formular „Garantie-/Gewährleistungsfall“.
  2. Begutachtung: In unserer Werkstatt sehen wir uns den Mangel genau an, dokumentieren ihn mit Fotos und – bei Feuchtigkeit – mit einem Messprotokoll.
  3. Meldung an den Hersteller: Den Mangel melden wir über das Knaus-Tabbert-Portal an den Hersteller. Dort werden Fahrzeugdaten, Befund und Dokumentation hinterlegt.
  4. Herstellerfreigabe: Der Hersteller prüft die Meldung und entscheidet über die Freigabe. Bis dahin sichern wir zum Beispiel undichte Stellen vorläufig ab.
  5. Reparatur: Nach der Freigabe bestellen wir die benötigten Originalteile und führen die Reparatur durch.

Wie lange die Freigabe und die Teilebeschaffung dauern, hängt vom Einzelfall ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Garantie und Gewährleistung – der Unterschied

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Voraussetzungen in den Garantiebedingungen geregelt sind – zum Beispiel die Dichtigkeitsgarantie auf den Wohnaufbau, die meist an regelmäßige Dichtheitsprüfungen geknüpft ist.

Welcher Anspruch in Ihrem Fall greift und ob ein Mangel übernommen wird, entscheidet sich im Einzelfall. Wir helfen Ihnen, den Mangel sauber zu dokumentieren und auf den richtigen Weg zu bringen.

Dichtheitsprüfung, Service und Garantiearbeiten aus einer Hand

Viele Garantiefälle fallen bei der jährlichen Dichtheitsprüfung auf. Bei uns müssen Sie dafür nicht mehrere Termine bei verschiedenen Betrieben machen: Wir führen die Dichtheitsprüfung für Knaus, Weinsberg, Tabbert und T@B durch und erledigen danach den Service sowie die Garantie- und Gewährleistungsarbeiten. So bleibt die Fahrzeughistorie an einem Ort, und Sie haben einen festen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Serviceheft bzw. Garantieheft mit den bisherigen Prüf- und Serviceeinträgen
  • Kaufvertrag oder Rechnung, wenn vorhanden
  • Fotos des Mangels und eine kurze Beschreibung, seit wann er besteht

Fahrzeuge anderer Hersteller

Garantiefälle wickeln wir als autorisierter Servicepartner für die Marken Knaus, Weinsberg, Tabbert und T@B ab. Bei Fahrzeugen anderer Hersteller klären Sie Garantie- und Gewährleistungsfragen bitte mit Ihrem Händler bzw. dem Hersteller. Die Reparatur von Feuchtigkeits- oder Unfallschäden übernehmen wir für alle Marken gern – mehr auf unserer Seite zum Schadenservice.

KnausWeinsbergTabbertT@B
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kann ich einen Garantiefall bei Ihnen abwickeln, obwohl ich das Fahrzeug woanders gekauft habe?

Ja. Jeder Kunde ist willkommen, egal wo das Fahrzeug gekauft wurde. Wir machen keinen Unterschied zwischen eigenen und fremden Kunden – auch nicht bei Garantie- und Gewährleistungsfällen für Knaus, Weinsberg, Tabbert und T@B.

Wie wird ein Mangel an den Hersteller gemeldet?

Wir begutachten und dokumentieren den Mangel in unserer Werkstatt und melden ihn über das Knaus-Tabbert-Portal an den Hersteller. Nach der Herstellerfreigabe führen wir die Reparatur durch.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer für Mängel, die schon bei der Übergabe bestanden. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers nach dessen Garantiebedingungen, etwa die Dichtigkeitsgarantie auf den Aufbau.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Garantiefall?

Bitte bringen Sie Fahrzeugschein, Service- bzw. Garantieheft mit den bisherigen Einträgen und, wenn vorhanden, Kaufvertrag oder Rechnung mit. Fotos und eine kurze Beschreibung des Mangels helfen uns bei der Vorbereitung.

Kann ich Dichtheitsprüfung, Service und Garantiearbeiten in einem Termin erledigen?

Ja. Wir führen die Dichtheitsprüfung durch und erledigen danach den Service sowie die Garantie- und Gewährleistungsarbeiten aus einer Hand. Wann die Garantiereparatur erfolgen kann, hängt von der Herstellerfreigabe ab.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir kümmern uns um Ihren Schaden

Melden Sie Ihren Schaden einfach online: Fahrzeugschein und Fotos hochladen, kurz beschreiben, was passiert ist – wir sichten Ihre Angaben und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 05232 8588534 (Mo–Fr 09.00–12.00 & 12.30–17.00 Uhr).

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